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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 31/16   

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https://dejure.org/2019,87046
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 31/16 (https://dejure.org/2019,87046)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2019 - L 3 KA 31/16 (https://dejure.org/2019,87046)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2019 - L 3 KA 31/16 (https://dejure.org/2019,87046)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2017 - L 3 KA 46/14

    Anerkennung von Praxisbesonderheiten bei der Bemessung des Regelleistungsvolumens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 31/16
    Demgegenüber scheidet eine Vornahmeklage im Hinblick auf das Begehren des Klägers schon aus dem Grunde aus, dass die Entscheidung, in welchem Umfang eine Erhöhung des RLV wegen des Vorliegens einer Praxisbesonderheit vorzunehmen ist, im Ermessen der KÄV liegt (Senatsurteil vom 6. September 2017 - L 3 KA 46/14, juris).

    Der erkennende Senat hat sich dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen und die darin entwickelten Grundsätze zur Anerkennung von Praxisbesonderheiten bei der Bemessung des RLV auf den Rechtszustand ab dem 1. Januar 2009 unter Geltung der Beschlüsse des (E)BewA übertragen (Urteil vom 6. September 2017 - L 3 KA 46/14, juris; im Ergebnis bestätigt durch BSG, Beschluss vom 21. März 2018 - B 6 KA 70/17 B, juris, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Senatsurteil zurückgewiesen worden ist).

    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien kann es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zudem für eine Einordnung bestimmter Leistungen als fachgruppentypisch sprechen, dass diese Leistungen nach Maßgabe der WBO zum Kernbestand des Leistungsspektrums der betroffenen Fachgruppe gehören (vgl Senatsurteil vom 6. September 2017 aaO); das ist vom BSG nicht beanstandet worden (vgl Beschluss vom 21. März 2018 aaO).

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 31/16
    Im Hinblick auf die seit 2005 geltenden RLV hat das BSG in verschiedenen Entscheidungen vom 29. Juni 2011 (ua B 6 KA 17/10R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 66; B 6 KA 20/10 R, juris) dargelegt, dass eine vom Durchschnitt abweichende Praxisausrichtung, die Rückschlüsse auf einen besonderen Versorgungsbedarf erlaubt, bei einem besonders hohen Anteil der in einem speziellen Leistungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl liegen kann.

    Denn das RLV knüpft an fachgruppenbezogene Durchschnittswerte an, die alle fachgruppentypischen Leistungen abbilden; dem würde es widersprechen, wenn ein Teil der Fachgruppe ausschließlich die niedriger bewerteten Leistungen erbringt und abrechnet, während ein anderer Teil ausschließlich die hoch bewerteten Leistungen erbringt und abrechnet und dafür eine individuelle Erhöhung des RLV erhalten würde (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 20/10 R aaO).

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 70/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 31/16
    Der erkennende Senat hat sich dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen und die darin entwickelten Grundsätze zur Anerkennung von Praxisbesonderheiten bei der Bemessung des RLV auf den Rechtszustand ab dem 1. Januar 2009 unter Geltung der Beschlüsse des (E)BewA übertragen (Urteil vom 6. September 2017 - L 3 KA 46/14, juris; im Ergebnis bestätigt durch BSG, Beschluss vom 21. März 2018 - B 6 KA 70/17 B, juris, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Senatsurteil zurückgewiesen worden ist).

    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien kann es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zudem für eine Einordnung bestimmter Leistungen als fachgruppentypisch sprechen, dass diese Leistungen nach Maßgabe der WBO zum Kernbestand des Leistungsspektrums der betroffenen Fachgruppe gehören (vgl Senatsurteil vom 6. September 2017 aaO); das ist vom BSG nicht beanstandet worden (vgl Beschluss vom 21. März 2018 aaO).

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 31/16
    Dabei wird es sich typischerweise um Leistungen handeln, die eine besondere (Zusatz-)Qualifikation und eine besondere Praxisausstattung erfordern (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R aaO).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 31/16
    Denn Praxisbesonderheiten erfüllen in beiden Bereichen grundlegend unterschiedliche Funktionen (vgl dazu näher BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 6 KA 80/03 R, SozR 4-2500 § 87 Nr. 10).
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 45/07 R

    Gesonderte Erstattung der Personalkosten über einheitlichen Bewertungsmaßstab für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 31/16
    Die Klage ist als (Teil-)Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in der Sonderform einer Bescheidungsklage gemäß § 54 Abs. 1, 131 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) statthaft (zur Sachgerechtigkeit einer solchen Antragstellung in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten vgl Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 10. Dezember 2008 - B 6 KA 45/07 R, SozR 4-2500 § 106a Nr. 5 mwN).
  • BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 18/17 R

    Angelegenheiten der Vertragsärzte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 31/16
    Das gilt trotz des Umstandes, dass sie hierzu in den Ausgangsbescheiden - den Honorarbescheiden für die streitbefangenen Quartale - noch nicht ausdrücklich Stellung genommen hatte (vgl dazu BSG, Urteil vom 2. August 2017 - B 6 KA 18/17 R, juris).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 18/10 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 31/16
    Daneben hat das BSG - unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit der auf Einzelleistungen bezogenen Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten - darauf abgestellt, ob 50 % oder mehr der zur Fachgruppe gehörenden Ärzte die entsprechenden Leistungen abrechnen (Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 18/10 R, juris).
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